

Der Vorgang der Dokumentation erscheint subjektiv und zufällig, abhängig vom Gedächtnis eines Individuums und zustandegekommen in ei- ner Mischung aus Konvention und Zwang. Der Film betont die fiktionalen Aspekte der Prozessakten. Der Film präsentiert damit ein im Roman nicht enthaltenes fiktives Szenario, das eine Er- klärung dafür gibt, warum die Sprache der Urteilsverkündung im Widerspruch stand zur Verhör-Methode, der Anwendung von Folter und dem Beharren auf einem Ge- ständnis der Hexerei und Mithilfe des Teufels. Der Aufsatz analysiert anhand der zusätzlichen Szenen um den Schreiber, wie der Film den Prozess der Dokumentation thematisiert.

Die Dokumente spielen in der Verfilmung von Gertrud Pinkus, für die Hasler selbst das Drehbuch schrieb (1991), eine andere Rolle als im Roman, wo sie vom Erzähl- text visuell abgehoben sind.

aus Gerichtsprotokollen sowie privater und offizieller Korrespondenz, aber ihre Geschichte unternimmt nicht, die Lücken und Widersprüche zu füllen, sondern zeichnet das Bild einer ursprünglich starken und selbstbewussten Frau aus der unte- ren Schicht, die in ein Netz politischer Intrigen und Machtdemonstration gerät, als die Aufklärer schon die Gleichheit der Menschen proklamieren. Hasler nutzte in ihrem Roman ausführlich historische Quellen und zitierte u.a. Dieser Artikel untersucht, ausgehend vom neueren Interesse an den Akten des Falles Anna Göldi und den Rätseln, die der Prozess noch immer aufgibt, die Verfilmung des Romans Anna Göldin – Letzte Hexe (1982) der Schweizer Schriftstellerin Eveline Hasler.
